1. August 2017

P r e s s e m i t t e i l u n g

Als Vorsitzender des Deutschen Richterbundes (DRB) vertritt Jens Gnisa in dessen Pressemeldung vom 3.8.2017 die Meinung, dass mindestens 2000 zusätzliche Richter und Staatsanwälte nötig sind, wenn die Bürger wirksam vor Kriminalität geschützt werden sollten.

Der DRB-Vorsitzende hat gemäß Frontal 21 vom 2.12.2014 die Ansicht vertreten, in unserem Land fehlten 2000 Richter(innen). Es ist deshalb davon auszugehen, dass die obige Zahl größtenteils fehlende Richter(innen) betrifft.

Wegen der angeblich zu wenigen Richter(innen) habe ich als Vorsitzender des VGR mit Herrn Gnisa Ende 2014 und Anfang 2015 Schriftverkehr geführt. Meine Argumente bezüglich der richterlichen Nebentätigkeiten, die richterliche Arbeitskraft zweckentfremden und die richterliche Unabhängigkeit gefährden, hat Herr Gnisa nicht widerlegt, er hat dies nicht einmal ansatzweise versucht. Offenbar stehen ihm keine Argumente zur Verfügung, die geeignet sind, meine Auffassung zu widerlegen, dass seine Forderung realitätsfremd ist.

Ich füge dieser Pressemitteilung den vorerwähnten Schriftverkehr bei, wobei ich besonders darauf hinweise, dass Herr Gnisa mein Schreiben vom 19.1.2015 nicht beantwortet hat. Des Weiteren füge ich zur allgemeinen Information einige meiner Leserbriefe zum Problem der richterlichen Nebentätigkeiten bei (sie sind auf dieser Seite unter Leserbriefe zu finden), und zwar:

Süddeutsche Zeitung vom 22.9.2011 „Gefahr für die Unabhängigkeit“

Frankfurter Rundschau vom 27.3.2013 „Richterliche Überlastung“

DER SPIEGEL Nr. 50/2013 „Zahlreiche Nebentätigkeiten“

WirtschaftsWoche vom 19.4.2014 „Qualitätsverlust“

FR vom 12.8.2014 „Die Richter sind anderweitig beschäftigt“

FAZ vom 6.1.2017 „Bedenkliche Nebentätigkeiten“

Da die Richterschaft aus eigennützigen Gründen offensichtlich nicht bereit ist, auf bedenkliche Nebentätigkeiten zu verzichten, ist die Politik gefordert, diesen Missstand abzustellen.

Pressemitteilung zu wenige Richter vom 7. August 2017 (PDF-Datei)


12. Januar 2016

P r e s s e m i t t e i l u n g

Vortrag von Herrn Richter Thomas Schulte-Kellinghaus über

Richter unter Erledigungsdruck – Wo bleibt die Gesetzesbindung?“

am Montag, den 30. Januar 2017, 19.30 Uhr

in der Saalbau Bornheim, Raum 2, Arnsburger Str. 24,  60385 Frankfurt am Main.

Herr Schulte-Kellinghaus ist Richter am Oberlandesgericht in Freiburg. Er befasst sich mit Zivilsachen.

Herr Schulte-Kellinghaus ist der Auffassung, dass der sogenannte Erledigungsdruck in der Justiz ein generelles Problem ist. Er sieht im Erledigungsdruck eine wesentliche Ursache dafür, dass Richter teilweise ihren grundgesetzlichen Auftrag nicht mehr gerecht werden. Die Folgen für betroffene Bürger seien oft erheblich. Der Vortrag soll unabhängig von den persönlichen Erfahrungen des Referenten die grundlegende Problematik von Erledigungsdruck in der Justiz beleuchten. Dabei geht es auch um politische Hintergründe der rechtsstaatlich problematischen Situation in der deutschen Justiz.
P.S:
Sofern Sie beabsichtigen, an dieser Veranstaltung teilzunehmen, um ggfs. hierüber zu berichten, wären wir für eine kurze Mitteilung vorab dankbar.

Pressemitteilung Schulte-Kellinghaus 12.1.2017 (PDF-Druckdatei)

P r e s s e m i t t e i l u n g

26. Oktober 2015

25-jähriges Jubiläum des VGR in Frankfurt am Main

in der Saalbau Bornheim, Clubraum 1, Arnsburger Str. 24, 60385 Franfurt

Montag, den 9. November 2015, 19.00 Uhr

Redner

Der Vorsitzende Horst Trieflinger berichtet, warum es zur Gründung des VGR kam und welche Verbesserungen in der Rechtsprechung dringend nötig sind (u.a. Einführung des Justizombudsmannes), damit sich am bedenklichen Zustand der Rechtsprechung etwas ändert. Bekanntlich sind 25-30% aller Urteile Fehlurteile.

Auch der bedenkliche Zustand der Rechtsanwaltschaft erfordert Reformen. Wir fordern u.a., dass den Rechtsanwaltskammern die Befugnis entzogen wird, über Beschwerden gegen Rechtsanwälte zu entscheiden. Hierbei versagen die Rechtsanwaltskammern fast vollständig. Diese Aufgabe sollte eine unabhängige Behörde übernehmen.

Vortrag von Herrn Prof. Dr. Martin Schwab über

„Fehlurteile aus wissenschaftlicher Perspektive – aus der Werkstatt
des Projekts www.watchthecourt.org deutsch: beobachte das Gericht“

Herr Professor Schwab lehrt bürgerliches Recht, Verfahrensrecht und Unternehmensrecht an der Universität Bielefeld.

Wegen der Bedeutung von Justiz und Justizkritik für den demokratischen Rechtsstaat würden wir uns besonders über die Teilnahme von Journalisten freuen, die wir herzlich einladen. Wir haben auch die politischen Vertreter der Bevölkerung im Hessischen Landtag zur unserer Jubiläumsveranstaltung eingeladen.

Anbei zwei Leserbriefe des Vorsitzenden, die sich mit den Missständen in der Rechtsprechung und in der Rechtsanwaltschaft beschäftigen.

Pressemitteilung 25-jähriges Jubiläum des VGR in Frankfurt am Main (PDF-Druckdatei)

P r e s s e m i t t e i l u n g zur Veranstaltung in Plauen am 30. November 2012

3. Dezember 2012

Der Verein gegen Rechtsmißbrauch e.V. führte am 30.11.2012 die erste Informationsveranstaltung in Plauen durch. Thema: „Ist die Bundesrepublik Deutschland ein Rechtsstaat?“ Ort der Veranstaltung war das Hotel Dormero. Trotz widriger Witterungsbedingungen war die Veranstaltung sehr gut besucht.

Der Vorsitzende Horst Trieflinger zitierte den ehemaligen Richter am Oberlandesgericht Köln, Dr. Egon Schneider, der kurz und knapp formulierte, woran man den Rechtsstaat erkennt, nämlich dass „auch der Staat dem Recht unterworfen ist, deshalb heißt er Rechtsstaat.“ Der Vorsitzende Trieflinger belegte an Beispielen, dass sich die Rechtsprechung häufig nicht an die gesetzlichen Vorschriften und gar nicht so selten auch nicht an ihre eigene, zutreffende Rechtsprechung hält. Als besonders schwerwiegend bezeichnete er den Verstoß gegen den Anspruch auf das rechtliche Gehör (Artikel 103 Abs. 1 Grundgesetz). Danach ist der Richter verpflichtet, die entscheidungserheblichen Vorträge der Parteien im Urteil zu behandeln und zu bewerten. Dreiviertel aller Verfassungsbeschwerden rügen diesen grundgesetzlichen Verstoß. Beschwerden gegen Richter wegen Erlass eines Fehlurteils werden vom Gerichtspräsidenten fast ausschließlich zurückgewiesen, ohne dass auf die Argumente eingegangen wird. Die Folge ist der mehr als bedenkliche Zustand unserer Rechtsprechung. Auch für sie gilt: Unkontrollierte Macht korrumpiert.

Da die Dienstaufsicht über Richter fast vollständig versagt, schlug der Vorsitzende vor, die Dienstaufsicht den Gerichtspräsidenten zu entziehen und sie, wie in Schweden, auf einen unabhängigen Justizombudsmann zu übertragen. Wenn der Richter weiß, dass er seine rechtsfehlerhafte Entscheidung rechtfertigen muss, dann ist anzunehmen, dass er sich mehr als bisher bemühen wird, gesetzesund rechtstreuer zu entscheiden.

Ein weiterer Punkt behandelte die vielen richterlichen Nebentätigkeiten. Der Öffentlichkeit ist kaum bekannt, dass ein beträchtlicher Prozentsatz der Richter(innen) Nebentätigkeiten ausübt als Treuhänder für Banken und Versicherungen, als Schiedsrichter bei Streitigkeiten zwischen Großunternehmen, als Leiter von betrieblichen Einigungsstellen, als Abgeordnete in Kommunalparlamenten und Kreistagen und als Vortragsredner zum Beispiel bei Banken und Versicherungen. Diese Nebentätigkeiten können, das ergibt sich aus der Natur der Sache, in der Regel nur in der regulären Arbeitszeit ausgeübt werden. Diese Aufzählung ist keineswegs vollständig.
Teilweise verdienen Richter mit diesen Nebentätigkeiten mehr als im Hauptberuf. Diese vielen Nebentätigkeiten vertragen sich nicht mit der ständig wiederholten Behauptung der Richterschaft, sie sei mit Arbeit überlastet.

Die Politik, so der Vorsitzende, wäre verpflichtet, die vorgenannten Missstände in der Dritten Gewalt abzustellen. Ob sie dazu aber bereit ist, scheint zweifelhaft. Bisher haben die im Bundestag vertretenen Parteien dem Verein hinsichtlich der Einführung des Justizombudsmannes eine Absage erteilt. Gleiches gilt für die Untersagung
der vorgenannten richterlichen Nebentätigkeiten, die nicht nur richterliche Arbeitskraft zweckentfremdet, sondern auch zu Interessenkollisionen führen können. Die Lebenserfahrung bestätigt, dass ein Richter, der nebenher Treuhänder für eine Bank ist,
nicht mehr unparteiisch über Banksachen urteilen kann. Dies gilt besonders dann, wenn er über einen Rechtsstreit zu entscheiden hat, bei dem eine Partei die Bank ist, für die er als Treuhänder tätig ist.

Als weitere Verbesserungen für die Arbeit der Justiz nannte er, dass Richter(innen) nur noch auf Zeit zu ernennen sind, denn wer in der Demokratie Macht ausübt und dies tun Richter(innen), dürfte dies nur auf Zeit tun. Auch sollten Juristen nicht mehr von der Schulbank weg auf die Richterbank versetzt werden, sondern sie sollten aus erfahrenen Anwälten, Verwaltungs- und Wirtschaftsjuristen und Rechtsprofessoren rekrutiert werden.

Hinsichtlich der Anwaltschaft regte er an, den Anwaltszwang im Interesse der Rechtsuchenden zu lockern.

Vorbereitend auf die Veranstaltung wurden vorzugsweise in Plauen 5000 Flugblätter an die Haushalte durch VGR-Mitglieder und Sympathisanten
des VGR verteilt.

Kontakt:
Verein gegen Rechtsmißbrauch e.V.,
Telefon/Fax: 069/433523
E-Mail: VGR-Ffm@t-online.de
Röderbergweg 34, D-60314 Frankfurt am Main
www.justizgeschaedigte.de
Horst Trieflinger, Vorsitzender, Dietrich Klug, VGR-Mitglied in Plauen

Pressemitteilung – Ist die Bundesrepublik Deutschland ein Rechtsstaat? (PDF-Druckdatei)
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P r e s s e m i t t e i l u n g
NRW-Justizminister Thomas Kutschaty verweigert dem VGR Gespräch

19. September 2011

Finden Sie das richtig? NRW-Justizminister Thomas Kutschaty verweigert dem VGR
Gespräch über rechtspolitische Probleme.

Je Ende Juli und August 2010 hat der VGR Justizminister Kutschaty schriftlich um ein Gespräch gebeten, um rechtspolitische Probleme zu erörtern, z.B. die Einführung eines Justizombudsmannes. Hierauf hat er nicht geantwortet.

Anlässlich einer SPD-Veranstaltung in Frankfurt am 26.2.2011 hat der VGR-Vorsitzende Frau Ministerpräsidentin Kraft Unterlagen übergeben mit der Bitte um ein Gespräch. Sie sagte, Sie werde diese Unterlagen an Herrn Kutschaty weiterleiten.

Anfang Juli erfuhren wir von der Staatskanzlei, dass die Weitergabe erfolgte. Das Justizministerium aber der Staatskanzlei mitgeteilt hat, dass es dem VGR keine Antwort erteilen wird. Dies ist nicht nur unverständlich, sondern lässt auf mangelndes demokratisches Verhalten schließen. Offensichtlich scheint Justizminister Kutschaty nicht Art. 20 Abs. 2 Satz 1 GG zu kennen, wonach alle Staatsgewalt vom Volke ausgeht.

Pressemitteilung – NRW-Justizminister Thomas Kutschaty verweigert dem VGR Gespräch über rechtspolitische Probleme (PDF-Druckdatei)

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