Grußwort an die Mitgliederversammlung am 29. August 2020
Liebe Mitglieder des Vereins gegen Rechtsmissbrauch,
Vor knapp fünf Jahren, am 9, November 2015, durfte ich in Frankfurt an Main in Ihrem Kreise mein Forschungsprojekt „Watch The Court”.vorstellen. Ich beschäftige mich in diesem Rahmen mit Urteilen, die so nie hätten ergehen dürfen, und versuche auf diese Welse jene Arbeitsergebnisse der deutschen Justiz zu beleuchten, die in der Fachpresse keine Beachtung finden.
Sie alle sind dem Verein gegen Rechtsmissbrauch beigetreten, weil Sie die Erfahrung machen mussten, von der Justiz im Stich gelassen zu werden und mit ihrem Rechtsschutzbegehren kein angemessenes Gehör zu finden. Gerne wäre ich heute zu Ihnen gekommen, um ein zweites Mai zu Ihnen zu sprechen. Jedoch fordert die Corona-Krise ihren Tribut, ich habe den heutigen Vortrag abgesagt, nachdem ich erfahren hatte, dass in einer bayerischen Gemeinde 100 Personen in Quarantäne mussten, die an einer Geburtstagsfeier teilgenommen hatten und dies nur deshalb, weil einer von ihnen positiv getestet wurde.
Sie werden jetzt fragen: Was hat das mit unserer Versammlung zu tun? Nun Sie haben vielleicht mitbekommen, dass die Testkapazitäten in der letzten Zeit dramatisch hochgefahren wurden. In der 34, Kalenderwoche 2020 wurden nach Angaben des Robert-Koch-Instituts fast 1 Million Testungen durchgeführt. 8.655 davon fielen positiv aus eine Quote von weniger als l/o. Aber für jeden einzelnen hat der positive Test dramatische Konsequenzen: Quarantäne. Auch für die Kontaktpersonen. Und dies selbst dann, wenn alle Beteiligten kerngesund sind. Wenn also eine einzige Person hier im Raum aus irgendeinem Grund positiv getestet würde, würde man uns alle für zwei Wochen wegsperren. Zwei Wochen Isolation wären für mich gleichbedeutend mit zwei Wochen Arbeitsausfall. Und das kann ich mir nicht leisten, Wenn die Versammlung vor vier Wochen stattgefunden hätte, hätte ich das noch entspannter gesehen, weil damals deutlich weniger getestet wurde und deutlich weniger Fälle gefunden wurden. Aber die derzeitige Entwicklung bereitet mir größte Sorgen.
Es würde mich sehr freuen, wenn ich den Vortrag, der dieses Mal nicht stattfinden kann, bei einer anderen Gelegenheit nachholen könnte. Denn es ist wichtig, dass wir den Dialog um den Zustand unseres Rechtsstaats aufrechterhalten. Vieles ist in den letzten Monaten ins Wanken geraten. Für einen Juristen muss es in ein Störgefühl ausmünden, wenn die gewaltenteilige Staatsorganisation eine Gewichtsverschiebung zugunsten der Exekutive erfährt. Es kann auch nicht unkommentiert bleiben, wenn Verwaltungsgerichte, die zur Kontrolle behördlicher Corona-Maßnahmen berufen sind, ohne weitere Nachprüfung die Angaben des Robert-Koch-Instituts übernehmen und einer möglicherweise abweichenden fachlichen Einschätzung nicht nachgehen, Die Frage, die sich dann stellt, lautet, in welchem Umfang die Gerichte ihrem Kontrollauftrag noch gerecht werden. All dies ist in letzter Zeit zunehmend auch Gegenstand der Diskussion in der Rechtswissenschaft. Es wäre indes verkürzt, die Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte in der Corona-Krise pauschal abzuwerten – es gibt durchaus Fälle, in denen den Behörden sehr klare Grenzen aufgezeigt wurden. Ich betone immer wieder, dass es nicht weiterhilft, die Justiz pauschal zu schelten: Es gibt nicht nur die inkompetenten und desinteressierten, sondern auch die engagierten und tüchtigen Richterpersönlichkeiten. Und es gibt dazwischen jede Menge Grautöne. Wie in allen Berufen.
Die Frage, die Sie, meine sehr verehrten Damen und Herren, umtreibt, ist aber vermutlich eine ganz andere. Sie interessieren sich vielleicht im Angesicht Ihres persönlichen Schicksals nicht dafür, wer die Verwaltung kontrolliert. Sie haben, sich vielmehr — so vermute ich -— mehr als einmal im Leben gefragt, wer denn eigentlich die Gerichte kontrolliert. ich werde im Rahmen meines Projekts immer wieder mit Gerichtsverfahren konfrontiert, in denen eine Partei vortragen konnte, was auch immer sie wollte — das Gericht interessierte sich dafür einfach nicht, obwohl der betreffende Sachvortrag durchaus entscheidungserheblich war. Ich werde mit Gerichtsverfahren konfrontiert, in denen das Gericht die Beweisführung einer Partei vereitelt. Das kann auch mit ganz subtilen Mitteln geschehen, wenn etwa ein teures Gutachten angeordnet wird, die beweisbelastete Partei die Kosten vorschießen muss und dazu aber außerstande ist. Puste aus heißt dann Prozess verloren. Manchmal ist es aber auch das Ergebnis eines Prozesses als solches, das den Betrachter fassungslos danebenstehen lässt: ich habe mich Ende letzten Jahres im Fernsahen zu einem sorgerechtlichen Verfahren geäußert, das vor dem OLG Hamm geführt wurde und bei dem es mir das Herz zerrissen hat, was das Gericht zwei wehrlosen kleinen Mädchen antut. Und bei allen diesen Verfahren stellte sich die Frage: Was um Himmels willen kann man da noch ausrichten?
Und damit sind wir genau bei der entscheidenden Frage: Wer kontrolliert die dritte Gewalt? Nach dem Staatsaufbau, den wir kennengelernt haben, kann sie sich im Prinzip nur selbst kontrollieren. Eigentlich haben wir dafür das Bundesverfassungsgericht. Dieses aber ist heillos überlastet. Man kommt mit einer Verfassungsbeschwerde kaum durch. ich stehe seit geraumer Zeit im Gespräch mit Vertretern aus der Anwaltschaft. Meine Idee ist es, unterhalb der Ebene des Bundesverfassungsgerichts ein Bundesverfahrensgericht zu etablieren, das die typischen Verfahrensfehler korrigiert -— wenn etwa rechtliches Gehör verletzt, die Beweisführung einer Partei vereitelt oder ein Richter trotz Besorgnis der Befangenheit nicht ausgetauscht wird. Typische Pannen, die unbedingt behoben werden müssen, mit denen wir aber weder das Bundesverfassungsgericht noch den Bundesgerichtshof oder die anderen obersten Bundesgerichte zu behelligen brauchen.Meine Überlegungen sind noch nicht so weit vorangeschritten, dass ich sie veröffentlichen könnte.Aber ich nehme jeden Fall, der mir zugetragen wird und in dem ich nach eigener Prüfung eine gerichtliche Fehlleistung feststellen kann, sehr ernst -— ich nehme solche Fälle als Zeichen für die Notwendigkeit, die Mechanismen interner Qualitätssicherung innerhalb der Justiz neu auszumessen.
Ihnen allen wünsche ich nun eine gelungene Versammlung!
Prof. Dr. Martin Schwab