Den Leserbrief vom 20.7.2017 hat die FR am 24.7.2017 unter der Überschrift “Justizunrecht ist in Deutschland alltäglich” veröffentlicht, aber gekürzt um die Absätze drei und vier.

Frankfurter Rundschau

60266 Frankfurt am Main

  1. Juli 2017

„Furchtbare Juristen, furchtlose Juristen“ / FR vom 20. Juli 2017

Lieber Herr Büge,

Bundesjustizminister Heiko Maas teilt in seinem Gastbeitrag mit, dass es während der Nazizeit außer den vielen furchtbaren Juristen auch einige furchtlose Juristen gab, die er in einem kleinen Buch kürzlich vorgestellt hatte. Dies ist zu begrüßen, da allgemein nicht bekannt ist, dass es während der NS-Zeit Juristen gab, die dem politischen Druck standgehalten haben. Er tritt in seinem Beitrag dafür ein, dass das Justizunrecht während der NS-Zeit zum Lehrstoff der Juristenausbildung gehören sollte. Dem ist zuzustimmen; allerdings sollte nicht nur das Justizunrecht der NS-Zeit zum Lehrstoff gehören, darüber gibt es, von wenigen Ausnahmen abgesehen, allgemeine Übereinstimmung, sondern auch das heutige, alltägliche Justizunrecht und seine Ursachen dafür.

Es wäre zu wünschen, wenn Heiko Maas die Forderung aus der zitierten Regierungserklärung der Verschwörer des 20. Juli 1944 beherzigen würde, nämlich die „Erste Aufgabe ist die Wiederherstellung der vollkommenen Majestät des Rechts“. Sie ist auch heute noch aktuell. Gegen die „Majestät des Rechts“ verstößt unsere Rechtsprechung sehr oft, wie dies die nachfolgenden Zitate belegen.

Der Richter in Ruhestand Frank Fahsel schreibt in seinem Leserbrief in der Süddeutschen Zeitung vom 9.4.2008 unter der Überschrift „Konsequente Manipulation“ u.a. „Ich war von 1973 bis 2004 Richter am Landgericht Stuttgart und habe in dieser Zeit ebenso unglaubliche wie unzählige, vom System organisierte Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen erlebt, gegen die nicht anzukommen war/ist, weil sie systemkonform sind. Ich habe unzählige Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte erleben müssen, die man schlicht ‚kriminell‘ nennen kann. Sie waren/sind aber sakrosankt, weil sie per Ordre de Mufti gehandelt haben oder vom System gedeckt wurden, um der Reputation willen.“

RA Dr. Joachim Mehringer stellt in seinem Leserbrief in der FAZ vom 31.1.2008 unter der Überschrift „Erschreckende Zustände in der Justiz“ u.a. fest: „Während man den Eindruck gewinnt, ein Teil der Klientel, insbesondere Politiker und Beamte, genießen Sonderrechte vor Gericht, wird bei Verkehrsangelegenheiten der ‚normale Bürger‘ mit aller Härte bestraft und die Gesetze bis an die äußerste Grenze angewendet. … Hier zeigt sich das Problem der richterlichen Unabhängigkeit: Die meisten unserer Richter – zumindest derjenigen, die ich kenne – bringen die notwendige Verantwortung, die eine solche Freiheit (Unabhängigkeit) mit sich bringt, leider nicht mit. Ich kann nur hoffen, dass endlich eine breite Diskussion über die Missstände in unserer dritten Gewalt einsetzt, die den Gesetzgeber zu Änderungen zum Wohle der Gesellschaft bewegt.“

Hermann Marcus schreibt im Vorwort seiner Monographie „Wer je vor einem Richter steht“, Droste Verlag 1976: „Seitdem ich an dem Buch arbeitete, das die Stellung der Justiz in der bundesdeutschen Gesellschaft kritisch beleuchtet, ist meine Meinung von der deutschen Justiz nicht mehr so gut wie früher.“ Dies würde der Autor sicher heute noch sagen.

Der ehemalige Richter am Oberlandesgericht Köln, Dr. Egon Schneider, berichtet im ZAP-Report: Justizspiegel vom 24.3.1999: Er erhalte von Rechtsanwälten so viele Zuschriften über rechtsfehlerhafte gerichtliche Entscheidungen, dass es von der Menge her fast möglich wäre, eine „Zeitschrift für Justizunrecht“ zu füllen.

Die vorgenannten Zitate belegen nicht nur, dass der Rechtsstaat täglich durch Richter(innen) beschädigt wird, sondern auch die Forderung der Verschwörer des 20. Juli 1944, die „vollkommene Majestät des Rechts“ wieder herzustellen, immer noch nicht verwirklicht ist. Wenn Herr Maas den Mut aufbrächte, sich mit dem alltäglichen Justizunrecht zu beschäftigen, d.h., die Missstände in der Rechtsprechung zu beseitigen, dann würden es ihm die Rechtsuchenden danken. Ihm ist zu empfehlen, dieses drängende Problem noch zum Gegenstand des Wahlkampfes zu machen. Die SPD könnte damit nicht die Wahl gewinnen, aber dadurch einige Prozentpunkte gewinnen, denn die von rechtsfehlerhaften Gerichtsentscheidungen Betroffenen sind sehr zahlreich. Kenner unserer Rechtsprechung schätzen, dass 25 – 30 Prozent aller Gerichtsentscheidungen (Urteile, Beschlüsse) falsch sind. Es ist bedauerlich, dass keine der an der Wahl teilnehmenden Parteien in ihrem Wahlprogramm die Verbesserung der Rechtsprechung aufgenommen hat.

Mit freundlichen Grüßen

( Horst Trieflinger )

Vorsitzender

“Justizunrecht ist in Deutschland alltäglich”, Leserbrief veröffentlicht in der FR am 24.07.2017


Den Leserbrief vom 21.6.2017 hat die FR am 28.6.2017 unter der Überschrift “Möglicher Verstoß gegen den Richtereid” veröffentlicht.

Frankfurter Rundschau

60266 Frankfurt am Main

  1. Juni 2017

„Mord ist nicht gleich Mord“ / FR vom 21.6.2017

Lieber Bronski,

ihr Autor André Mielke berichtet in seiner Kolumne „Mord ist nicht gleich Mord“, dass das Urteil des Landgerichts Cottbus bundesweit für Erstaunen gesorgt hat, weil es dem aus Tschetschenien stammenden Täter, der seiner Frau 19 Messerstiche versetzte, sie aus dem Fenster gestoßen und ihre Kehle geöffnet hat, nur wegen Totschlages und nicht wegen Mordes verurteilt hat. Der Richter war der Staatsanwaltschaft gefolgt, die auf Totschlag plädiert hatte. Offensichtlich hat dieser Richter die Herkunft des Täters aus einem muslimischen Land berücksichtigt, denn er meinte, in diesem Fall hiesige Maßstäbe nicht berücksichtigen zu können.

Einen vergleichbaren Fall hatte das Darmstädter Landgericht zu entscheiden, und zwar über einen afghanischen Asylbewerber, der seine Frau mit ihrem Schleier strangulierte und elfmal auf sie einstach. Das Landgericht verurteilte ihn wegen Mordes, weil es auf Niedertracht und Heimtücke des Täters erkannte. Mord wird kraft Gesetzes schwerer betraft als Totschlag.

Gemäß Artikel 1 Absatz 3 Grundgesetz binden die Grundrechte auch die Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht. Außerdem bestimmt Artikel 20 Absatz 3 Grundgesetz, dass die Rechtsprechung an Gesetz und Recht gebunden ist. Jede Richterin und jeder Richter schwört deshalb gemäß Paragraph 38 Deutsches Richtergesetz, das Richteramt u.a. „getreu dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und getreu dem Gesetz auszuüben“. Eine Ungleichbehandlung ist bei vergleichbaren Sachverhalten nur dann gerechtfertigt, wenn ein hinreichend gewichtiger Grund vorliegt (Entscheidung des Bundesverfassungsgericht, Band 100, Seiten 138, 174). Ein solcher Grund ist offensichtlich nicht gegeben. Für die Ausübung des Richteramtes sind deshalb sonstige Maßstäbe, Vorschriften des Korans oder Gebote anderer Religionen unbeachtlich.

Es ist zu hoffen, dass es im Cottbuser Fall einen Nebenkläger gibt, der Revision beim Bundesgerichtshof einlegt. Dies könnte zwar auch die Staatsanwaltschaft tun, womit aber nicht zu rechnen ist, da sie selber auf Totschlag plädiert hat.

Der Cottbuser Richter könnte, da er sich offenbar an andere Maßstäbe als die des Grundgesetzes orientiert hat, gegen den von ihm geleisteten Richtereid verstoßen haben. Der Präsident des Cottbuser Landgerichts wäre deshalb verpflichtet, das Richterdienstgericht anzurufen, damit der mögliche Gesetzesverstoß dieses Richters geprüft wird und ggfs. geahndet werden kann.

Mit freundlichen Grüßen

( Horst Trieflinger )

Vorsitzender

“Möglicher Verstoß gegen den Richtereid”, Leserbrief in der FR veröffentlicht am 28.06.2017


Leserbrief von Horst Trieflinger, veröffentlicht unter der Überschrift “Eine tiefe Kluft zwischen Worten und Nichthandeln” in der Frankfurter Rundschau / Bronski-das FR-Blog vom 7.4.2017


Den folgenden Leserbrief hat am 18./19.3.2017 die Frankfurter Rundschau unter der Überschrift “Verstoß gegen das Recht auf ein faires Verfahren” veröffentlicht.

Frankfurter Rundschau
60266 Frankfurt am Main

10. März 2017

Minuszuwanderung“ angestrebt / FR vom 10.3.2017

Lieber Bronski,

im Entwurf des Wahlprogramms der AfD gibt es unter Punkt 3.1 Polizei stärken und Strafjustiz verbessern strafrechtlich höchst bedenklichen Aussagen. Dort vertritt die AfD die folgende Auffassung: „Das Rechtsmittelsystem ist so zu gestalten, dass zügige Entscheidungen möglich werden, indem insbesondere Urteilsaufhebungen und Zurückweisungen zur Neuverhandlung abgeschafft werden.“ Ralf Eschelbach, Richter am Bundesgerichtshof, hat gemäß DER SPIEGEL 2012, Seite 59, Strafurteile auf Auffälligkeiten hin analysiert und ist dabei zum Ergebnis gekommen, dass etwa ein Viertel falsch sind. Angesichts dieses Befundes muss sich die AfD fragen lassen, warum sie trotz dieser Erkenntnis einen solchen Programmpunkt in ihr Wahlprogramm aufgenommen hat. Offensichtlich ist sich die AfD nicht bewusst, dass sie mit dieser Forderung offenbar in Kauf nimmt, dass die Zahl der Fehlurteile zunehmen könnte.

Dieser Programmpunkt verstößt vor allem gegen das Rechtsstaatsprinzip des Artikels 20 Grundgesetz, der u.a. ein rechtsstaatliches Strafverfahren gebietet. Dazu gehört Berufung und Revision. Das Bundesverfassungsgericht hat deshalb entschieden, dass die übermäßig strenge Handhabung verfahrensrechtlicher Schranken den Anspruch auf die gerichtliche Durchsetzung des materiellen Rechts nicht unzumutbar verkürzen dürfen (Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts Band 84, Seiten 366, 369f). Gleichzeitig verstößt dieser Punkt gegen Artikel 6 Absatz 1 der europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten, die das Recht auf ein faires Verfahren gebieten. Die AfD muss sich, da sie mit der vorgenannten Forderung den demokratischen Rechtsstaat und indirekt auch das Asylrecht des Artikel 16a Grundgesetz in Frage stellt, zusätzlich fragen lassen, ob sie beabsichtigt, den Weg in eine andere Republik zu gehen.

Mit freundlichen Grüßen

( Horst Trieflinger )
Vorsitzender

Diesen Leserbrief hat am 18./19.3.2017 die Frankfurter Rundschau unter der Überschrift “Verstoß gegen das Recht auf ein faires Verfahren” veröffentlicht.


Diesen Leserbrief hat die FAZ am 6.1.2017 unter der Überschrift “Bedenkliche Nebentätigkeiten” leicht gekürzt veröffentlicht.

Horst Trieflinger Frankfurt, den 17.01.2017
Röderbergweg 34
60314 Frankfurt am Main

Frankfurter Allgemeine Zeitung

60267 Frankfurt am Main

„Hohe Einkünfte von Richtern“ / FAZ vom 27.12.2016

Sehr geehrte Redaktion,

gemäß ihrem Bericht erzielen einige Bundesrichter Nebeneinkünfte in fünf- oder sogar sechs-stelliger Höhe. Je ein Richter des Bundesgerichtshofes verdiente nebenher € 275.400,– bzw. insgesamt € 1,7 Millionen zwischen 2010 und 2016. Ein Richter am Bundesfinanzhof verdiente 2016 nebenher € 158.686,–. Meinem Leserbrief in der FAZ vom 9.4.2016 ist zu entnehmen, dass in Hessen nicht wenige Richter ebenfalls Nebeneinkünfte in fünfstelliger Höhe einnehmen. Teilweise ist der Anteil an Nebentätigkeiten besonders hoch. An den hessischen Arbeitsgerichten und am Landesarbeitsgericht übten 51,2 bzw. 64,7 Prozent der Richter(innen) im Jahr 2013 eine Nebentätigkeit aus. Am Hessischen Finanzgericht betrug der Prozentsatz 45,2 Prozent. Die Lebenserfahrung legt nahe, dass in den folgenden Jahren die Nebentätigkeiten nicht wesentlich geringer waren.

Diese richterlichen Nebentätigkeiten, das ergibt sich aus der Natur der Sache, können in der Regel nur in der regulären Arbeitszeit ausgeübt werden und zweckentfremden damit richterliche Arbeitskraft. Andererseits gefährden sie die richterliche Unabhängigkeit (Art. 97 Abs. 1 Grundgesetz). Als Beispiele seien die Nebentätigkeiten als Treuhänder für Banken und Versicherungen, als Leiter von betrieblichen Einigungsstellen, schiedsrichterliche Tätigkeiten und als Vortragsredner bei Banken und Versicherungen genannt. Diese Aufzählung ist keineswegs vollständig.

Dass diese Nebentätigkeiten die richterliche Tätigkeit teilweise negativ beeinflussen, hat der neue Präsident des Bundessozialgerichts indirekt zugegeben. Gemäß dem Bericht „Keine große Bühne“ in der FAZ 1.9.2016 meinte er, ob sein Gericht die Anforderungen an Nichtzulassungsbeschwerden, mit denen die Zulassung der Revision begehrt wird, nicht überspanne.

Die Politik wäre verpflichtet, im Interesse des Rechtsstaates, besonders aber der Rechtsuchenden, die den grundgesetzlichen Anspruch auf unabhängige Richter(innen) haben, sämtliche richterlichen Nebentätigkeiten, die Interessenkollisionen beinhalten können, zu untersagen.

Mit freundlichen Grüßen

“Bedenkliche Nebentätigkeiten”, veröffentlicht in der FAZ am 6.1.2017

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