Prozessbeobachter

Wenn Sie zu einem Gerichtsverfahren geladen werden, sollten Sie nicht alleine dort sein, auch nicht nur mit dem Anwalt. Sie sollten immer mindestens 2 Personen als Zuhörer, Zeugen oder Prozessbeobachter im Raum haben. In manchen Fällen ist das eine gute Versicherung, dass Sie die Richter fairer behandeln.

Es ist oft schwierig Leute für Gerichtsverhandlungen zu begeistern. Aber wir können zumindest manchmal helfen. Wenn Sie uns Ihren Fall kurz schildern, Ihre Ladung, E-Mail und Telefonnr. schicken, dann können wir diese Informationen in Ihrer Region an unsere Mitglieder schicken. Wir können natürlich nicht garantieren, dass jemand kommt. Aber es besteht die Möglichkeit.

Ganz wichtig ist auch, dass Sie uns informieren, wenn die Verhandlung abgesagt oder verschoben wird. Denn einmal Enttäuschte werden kein zweites Mal kommen. Die Einladung und das Kommen ist freiwillig. Ob jemand z.B. etwas zu den Fahrtkosten beiträgt oder verlangt, ist Sache der Beteiligten.

Sie können die Informationen an Vorstand-VgR@justizgeschaedigte.de schicken.

 

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