Sammlung von praktischen Fragen und Vorgehensweisen mit Behörden und Gerichten.
Du bekommst einen Brief, einen Bescheid, einen Beschluss ein Urteil – was tun?
Du weisst nichts damit anzufangen, bist nicht damit einverstanden? Dann frag doch einfach deinen kostenlosen Rechtsberater, die künstliche Intelligenz (KI). Mit der kannst du kommunizieren – besser noch wie mit einem eingebildeten Anwalt. Bedenke allerdings, die Antworten sind nur so gut und präzise, wie du die Fragen stellst. Aber keine Angst, du kannst – und du sollst nicht nur eine Frage stellen, sondern mehrere. Aus dem Gespräch lernt dann die KI um was es wirklich geht, und du bekommst nicht nur eine Antwort, sondern mehrere und du wirst sehen, im Verlauf kommt Licht in das Dunkel und du lernst mehr, als du am Anfang gedacht hattest.
Der billigste Rechtsanwalt
Also, du bekommst ein dubioses Schreiben von einer Behörde, einen Bescheid oder so etwas. Dann frägst du einfach die KI. Was ist das? Was kann ich dagegen tun? usw. Das ist der billigste Rechtsanwalt. Es gibt mittlerweile mehrere. Ich benutze die “Juraforum KI”:
KI Rechtsberatung so gut wie vom Anwalt?
oder ChatGPT: ChatGPT.
Die Juraforum KI ist hauptsächlich auf juristische Fragen und Probleme zugeschnitten, während ChatGPT jedwede Fragen beantwortet, zum Beispiel auch wie du in WORD die Silbentrennung bei nummerierten Absätzen einschaltest oder woran es liegen kann, wenn das Kühlerwasser beim Fiat Punto EVO, Benziner, Baujahr 2010 überhitzt.
Bild in Text umwandeln
Viele können zwar Dokumente einscannen, dann haben sie allerdings nur ein Bild mit Text, den sie nicht kopieren und nicht verarbeiten können. Denn sie haben keinen OCR (Optical Character Reader, TWAIN, WIA) installiert. Das heisst, den Text kann man zwar selbst lesen, aber nicht markieren, durchsuchen, kopieren oder verändern.
Wenn du mit dem Eintippen nicht so schnell bist, brauchst du den Brief trotzdem nicht einzutippen. Du kannst du den Brief wie gewohnt einscannen, auch wenn es nur als Bild mit Text abgespeichert wird. ChatGPT holt aus dem Bild mit Text für dich den Text heraus, so dass du ihn anschliessend bearbeiten kannst.
- Du sagst ChatGPT einfach: Bitte wandele mir das Bild in Text um:
- und kopierst dann das Bild mit dem Text oder den Teil des Bildes (z.B. mit Strg+C)
- und fügst es bei ChatGPT hinter dem Doppelpunkt deiner Bitte ein (zB. mit (Strg+V).
ChatGPT listet dir dann den Text auf und du kannst ihn kopieren und abspeichern und dann zum Beispiel in WORD bearbeiten.
Was tun, wenn du nun so ein Behördenschreiben erhalten hast?
Wichtig bei solchen offiziellen Schreiben sind oft Fristen. Frage die KI, was für Fristen gibt es, was für Rechte habe ich, was kann ich dagegen tun. Du solltest aber eventuell auch aufzeigen, warum es dazu gekommen ist, die Vorgeschichte aufzeigen. Die KI bietet dir dann an, ein Schreiben, eine Beschwerde oder sogar eine Klageschrift zu verfassen.
Darauf aufbauend, hast du dann schon eine gute Basis, in die du dann noch weitere Ergänzungen einfügen kannst. Aber die Struktur einer Klageschrift entspricht dann schon einmal den formellen, gesetzlichen Anforderungen, so dass nicht mehr allzu viel schief gehen kann. Du kannst dann auch dein endgültiges Dokument noch einmal der KI geben um es überprüfen zu lassen – sofern es nicht allzu lang ist.
Auch für allgemeine Fragen die KI nutzen.
Drücken dich Fragen, du führst streitige Diskussionen mit Freunden oder du bereitest dich auf eine Gerichtsverhandlung vor: Frage die KI – und zwar von allen Seiten. Es reicht oft nicht aus, nur eine Frage zu stellen. Denn wenn die KI mehr über den Grund deiner Frage erfährt, dann kann die Antwort anders ausfallen. Es kann auch vorkommen, dass die KI nicht die richtige Antwort gibt, weil sie es einfach noch nicht weiss. Man muss sie manchmal auf Dinge hinweisen, auch zum Beispiel auf Gesetze oder Paragraphen. Wenn es dann stimmt, dann nimmt sie dankend auf und revidiert sich. Aber sie ist ehrlicher als ein Anwalt, der oft nicht zugeben darf, dass er das nicht wusste oder er sich geirrt hat.
Nutze diese fantastischen Werkzeuge, sie können dir viel Geld sparen.
Meine Empfehlung zu Gerichtsverfahren
Gehe immer davon aus, dass du einen Prozess verlierst, auch wenn die Sache totsicher ist. Man weiss nie was für einen Richter man hat, was hinter den Kulissen passiert.
Geht es um eine kleine, verkraftbare, zivilrechtliche Sachen, dann versuche als Geschädigter eine aussergerichtliche Einigung. Ein Anwalt kostet dabei schon meist mehr als die Sache. Zudem ist der Anwalt ein Mann des Gerichts und nimmt dir den Fall aus den Händen. Du bist nur der Zahlmeister.
Geht es um eine zivilrechtliche Sache bis 5 000,- EUR, dann kannst du sie noch ohne Anwalt bewältigen. Dann kannst du dich mit Hilfe der KI darauf vorbereiten, sowohl bei den Schriftsätzen, als auch für deinen Vortrag und die Argumentation bei Gericht. Sollte es in die Berufung gehen, hast du aber auch wieder das Problem, einen Anwalt zu finden.
Bei Zivilverfahren mit höherem Streitwert brauchst du immer einen Anwalt. Allerdings solltest du dich nicht auf den Anwalt verlassen und mit Hilfe der KI selbst die Sache überprüfen und das mit dem Anwalt besprechen.
Bei Strafbefehlen, die ungerechtfertigt sind und du dich verteidigen möchtest ist das Wichtigste, innerhalb von 2 Wochen Einspruch einzulegen. Denn sonst bleibt dir nur noch das Wiederaufnahmeverfahren und das kann langwierig und teuer werden und lohnt sich dann gegebenenfalls nicht mehr. Insofern kann man Strafbefehle auch als einen Trick der Staatsanwaltschaft sehen, Leute einfach reinzulegen, zum Beispiel weil sie in Urlaub oder sonstig verhindert sind, rechtzeitig Einspruch einzulegen.
Bei Strafverfahren, bei denen du dich unschuldig fühlst, ist meine Erfahrung, dass du, entgegen dem vielfältigen Rat deines Anwalts, dich mit allen Mitteln verteidigen solltest. Du allein kennst die Situation und musst dich dagegen wehren, dass dir die Staatsanwälte und die Richter etwas einreden wollen, was du nicht getan hast. Du musst es ihnen so schwer wie möglich machen. Wenn du im Gefängnis bist, ist trotzdem dein Anwalt leider dein einziger Ratgeber. Er muss dir die rechtliche Situation erläutern. Aber du darfst ihm nicht blindlings trauen, denn er ist ein Mann der Justiz und arbeitet mit der Justiz zusammen.
Bei Strafverfahren, bei denen du schuldig bist, wird empfohlen, sich ruhig zu verhalten. Denn ist es Aufgabe der Staatsanwaltschaft Beweise vorzulegen. Wenn möglich, kannst du diese entkräften. In wie weit es ratsam ist, seinen Anwalt in die Tat einzuweihen musst du selbst entscheiden.
Streit um der Rechthaberei wegen
Meine Erfahrung ist, dass zu viel gestritten wird, nur um der Rechthaberei wegen, der persönlichen Eitelkeit und Arroganz. Dies sollte man persönlich mit der anderen Partei klären. Selbst wenn man sich nicht einigt und keine Lösung findet, ist das noch kein Grund vor Gericht zu ziehen und sich dort eine teure Abfuhr zu holen. Gerichte sind keine Psychologen oder Seelsorger, die können eiskalt entscheiden und was danach kommt, ist ihnen egal. Die Folgen musst du und andere ertragen.
Was ist bei der Vorbereitung für eine Gerichtsverhandlung zu beachten?
Die Klageschrift sollte eine gewisse Form erfüllen. Hierzu gebe ich nur die Empfehlung sich dies über die KI geben zu lassen.
Wichtig hierbei ist, dass man darauf achtet, dass die Klage zulässig ist.
Dass eine Klage zulässig sein muss, bedeutet, dass sie bestimmte formale und prozessuale Voraussetzungen erfüllen muss, bevor das Gericht sich überhaupt mit dem Inhalt (also der Begründetheit) der Klage beschäftigen darf.
Zu den wichtigsten Zulässigkeitsvoraussetzungen gehören:
- Zuständigkeit des Gerichts (örtlich und sachlich)
- Parteifähigkeit und Prozessfähigkeit der Beteiligten
- Ordnungsgemäße Klageerhebung (z.?B. schriftlich, mit Unterschrift, beim richtigen Gericht)
- Rechtsschutzbedürfnis (es muss ein legitimes Interesse an der gerichtlichen Entscheidung bestehen)
- Keine anderweitige Rechtshängigkeit (d.?h. dieselbe Sache ist nicht schon bei einem anderen Gericht anhängig)
- Einhaltung von Fristen, wenn solche vorgesehen sind (z.?B. bei Berufung, Strafbefehlen oder Verfassungsbeschwerden)
- Zustellung an den Gegner, je nach Verfahrensart
Wenn eine Klage nicht zulässig ist, wird sie ohne Prüfung des Sachverhalts abgewiesen.
Weiterhin ist darauf zu achten, dass die Klage begründet ist, dass ich einen Rechtsanspruch nachweise.
Dass eine Klage begründet sein muss, bedeutet, dass der Kläger in der Sache selbst Recht hat – also dass sein Rechtsanspruch tatsächlich besteht und die rechtlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind.
Im Unterschied zur Zulässigkeit (formale Hürde) betrifft die Begründetheit den Inhalt der Klage.
Beispiel im Zivilrecht:
- Eine Klage auf Zahlung von 1.000?€ ist begründet, wenn:
- ein wirksamer Vertrag besteht (z.?B. Kaufvertrag),
- der Beklagte die Zahlungspflicht nicht erfüllt hat,
- keine Einreden oder Einwendungen dagegen bestehen (z.?B. Verjährung, Zahlung bereits erfolgt).
Im Verwaltungsrecht wäre eine Klage z.?B. begründet, wenn:
- ein Verwaltungsakt rechtswidrig ist und
- der Kläger dadurch in seinen Rechten verletzt wird (§?113 VwGO).
Wenn die Klage zwar zulässig, aber nicht begründet ist, wird sie ebenfalls abgewiesen – aber dann nach inhaltlicher Prüfung
Was ist bei den vorbereitenden Schriftsätzen zu beachten?
Es gibt durchaus Beschränkungen für Schriftsätze von Kläger und Beklagtem zur Vorbereitung eines Gerichtsverfahrens – sowohl inhaltlich, formal als auch zeitlich. Hier ein Überblick:
- Formale Anforderungen
- Klarheit und Struktur: Schriftsätze müssen verständlich, gegliedert und sachlich sein.
- Angabe von Parteien, Aktenzeichen, Datum, Unterschrift etc. ist in der Regel erforderlich.
- Beweismittel müssen benannt werden (z.?B. Zeugen, Urkunden).
- Original oder beglaubigte Kopien bei bestimmten Anlagen können verlangt werden.
- Zeitliche Begrenzung
- Es gibt Fristen für die Einreichung von Schriftsätzen:
- z.?B. eine Klageerwiderung muss häufig innerhalb einer vom Gericht gesetzten Frist eingereicht werden.
- Nach § 296 ZPO (Zivilprozessordnung) können verspätet eingereichte Schriftsätze zurückgewiesen werden, wenn sie den Fortgang des Verfahrens verzögern.
- Im Verwaltungsrecht gilt ähnliches (z.?B. §§?74 ff. VwGO).
- Inhaltliche Grenzen
- Schriftsätze dürfen nicht missbräuchlich verwendet werden, z.?B.:
- keine persönlichen Beleidigungen oder Schmähkritik,
- keine erkennbar rechtsmissbräuchlichen Anträge.
- Wiederholungen und unnötige Ausführungen können vom Gericht als unzulässig oder „prozessual unbrauchbar“ betrachtet werden.
- Umfang (praktische Grenze)
- Es gibt keine feste Seitenzahlbegrenzung, aber:
- Das Gericht kann umfangreiche oder unstrukturierte Schriftsätze rügen oder zurückweisen, wenn sie z.?B. den Überblick verhindern.
- Manche Gerichte bitten um Seitenbeschränkung in komplexen Verfahren zur besseren Vorbereitung.
- Mündliche Verhandlung geht vor
- Ein Schriftsatz ersetzt nicht automatisch die mündliche Verhandlung – das Gericht ist nicht verpflichtet, jeden Schriftsatz im Detail zu würdigen, wenn er z.?B. verspätet ist oder keine neuen Gesichtspunkte enthält.
Dieser Punkt muss schon als heikel angesehen werden, denn es wird meist nur ein Kurzprotokoll der mündlichen Verhandlung erstellt. Deshalb sollte man darauf achten, dass diese Protokoll korrekt und unmissverständlich ist. Notfalls Protokollberichtigung verlangen, z.B. direkt beim Richter, gleich danach im Geschäftszimmer oder sofort schriftlich.
Was kann ich tun, wenn mir der Richter bei der Verhandlung kein Rederecht einräumt?
Wenn dir der Richter in einer Verhandlung kein Rederecht einräumt, obwohl du eine Partei im Verfahren bist, ist das ein schwerwiegendes Problem – denn das Recht auf rechtliches Gehör ist verfassungsrechtlich garantiert (Art.?103 Abs.?1 Grundgesetz). Du hast also grundsätzlich ein Anrecht, gehört zu werden.
Was du tun kannst:
1. Höflich aber bestimmt darauf hinweisen
- Sag in der Verhandlung:
„Ich bitte darum, mein rechtliches Gehör wahrnehmen zu dürfen.“
Oder:
„Ich bitte um Gelegenheit zur Stellungnahme zu den vorgebrachten Punkten.“
2. Protokollantrag stellen
- Fordere, dass ins Gerichtsprotokoll aufgenommen wird, dass dir das Wort verweigert wurde. Z.?B.:
„Ich stelle den Antrag, ins Protokoll aufzunehmen, dass mir trotz Bitte kein Rederecht eingeräumt wurde.“
- Das ist wichtig für eine spätere Beschwerde oder Berufung.
3. Sofortige Beschwerde (in bestimmten Fällen)
- Wenn es sich z.?B. um eine familiengerichtliche oder verwaltungsgerichtliche Entscheidung handelt, kannst du bei bestimmten Verfahrenshandlungen sofortige Beschwerde einlegen.
- Rechtsanwalt oder Rechtspfleger fragen, ob das hier möglich ist.
4. Berufung oder Revision
- Falls das Urteil negativ ausfällt und dein Gehör nachweislich verletzt wurde, kannst du diesen Verfahrensfehler als Berufungs- oder Revisionsgrund geltend machen.
- Ein Verstoß gegen rechtliches Gehör kann zur Urteilsaufhebung führen (§?321a ZPO oder Art.?103 Abs.?1 GG i.?V.?m. VerfBeschwerde).
Anmerkung: die Gerhörsrüge ist für die Verfassungsbeschwerde zwar erforderlich, mit ihr alleine wird die Beschwerde meist nicht angenommen.
5. Verfassungsbeschwerde
- Wenn alle fachgerichtlichen Rechtsmittel ausgeschöpft sind, kannst du vor dem Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerde einlegen.
- Voraussetzung: Dein rechtliches Gehör wurde wesentlich verletzt.
Wichtig: Nicht jedes “Wortentziehen” ist automatisch unrechtmäßig. Der Richter darf dich unterbrechen, wenn du abschweifst oder wiederholst – aber nicht pauschal das Wort verweigern.
Wenn der Richter kein Rederecht erteilt, wird er auch einen Antrag nicht annehmen. Was tun?
1. Antrag schriftlich vorbereiten und mitbringen
- Vor der Verhandlung formulierst du deinen Antrag (z.?B. Beweisantrag, Befangenheitsantrag, Protokollierungsantrag) schriftlich auf Papier.
- In der Verhandlung sagst du:
„Ich überreiche dem Gericht hiermit schriftlich meinen Antrag. Bitte nehmen Sie ihn zur Gerichtsakte.“
- Gib ihn dem Richter mit Zeugen oder durch das Gerichtspersonal.
Tipp: Bring zwei Kopien mit – eine für dich mit Eingangsstempel oder Bestätigung, dass du ihn übergeben hast.
2. Schriftlich bei der Geschäftsstelle einreichen
- Nimmt der Richter den Antrag nicht an, kannst du ihn unmittelbar nach der Verhandlung bei der Gerichtsgeschäftsstelle schriftlich einreichen (persönlich oder per Fax).
- Dabei notierst du:
„Ich beantrage, diesen Schriftsatz in das laufende Verfahren Az.?XY aufzunehmen. Der Antrag konnte in der Verhandlung vom [Datum] nicht gestellt werden, da mir das Rederecht verweigert wurde.“
3. Per Fax oder Einschreiben
- Wenn du es nicht direkt in der Verhandlung übergeben kannst: Sende deinen Antrag noch am selben Tag per Fax oder Einschreiben ans Gericht.
- Wichtig: Vermerk dazu, dass dir das Rederecht entzogen wurde:
„Zur Wahrung rechtlichen Gehörs reiche ich diesen Antrag außergerichtlich ein.“
4. Protokollierungsverweigerung dokumentieren
- Wenn der Richter auch verweigert, deinen Protokollierungsantrag aufzunehmen, schreib das so in deinen Schriftsatz:
„Ich habe am [Datum] in der mündlichen Verhandlung beantragt, dass [Inhalt] ins Protokoll aufgenommen wird. Der Vorsitzende Richter verweigerte dies trotz ausdrücklicher Bitte. Ich rüge hiermit Verletzung des rechtlichen Gehörs gemäß Art. 103 Abs. 1 GG.“
Wichtiger Hinweis bei Befangenheitsantrag:
Ein Befangenheitsantrag muss unverzüglich gestellt werden – wenn du ihn vorbereitest und der Richter ihn ablehnt, reiche ihn schriftlich über die Geschäftsstelle ein und verlange, dass das Verfahren bis zur Entscheidung über den Antrag unterbrochen wird (§?29 ZPO, §?27 StPO usw.).
Wie könnte so ein Befangenheitsantrag aussehen?
Ein Befangenheitsantrag (auch Ablehnungsantrag) wird gestellt, wenn du den Eindruck hast, dass der Richter parteiisch oder voreingenommen ist. Das ist ein ernstzunehmender Verfahrensschritt – er muss konkret begründet, sofort gestellt und schriftlich oder zu Protokoll des Gerichts erfolgen (§ 42 ZPO, § 24 StPO, je nach Verfahren).
Hier ist ein Beispiel für ein formales und rechtlich sauberes Muster:
Muster:
Befangenheitsantrag wegen Verweigerung rechtlichen Gehörs
An das
[Name des Gerichts]
[Adresse]
In dem Verfahren
[Dein vollständiger Name] – Kläger/Beschuldigter/Antragsteller –
gegen
[Name der Gegenpartei] – Beklagter/Antragsgegner –
Az.: [Aktenzeichen]
Antrag auf Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit gemäß §?42 ZPO / §?24 StPO
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit lehne ich den Richter [Vorname Nachname] wegen Besorgnis der Befangenheit ab.
Begründung:
In der mündlichen Verhandlung am [Datum] hat der genannte Richter mir das Rederecht verweigert, obwohl ich mehrfach darum gebeten habe, Stellung zu nehmen bzw. einen Antrag zu stellen. Mein Hinweis auf mein verfassungsmäßiges Recht auf rechtliches Gehör gemäß Art. 103 Abs. 1 GG wurde ignoriert. Zudem wurde mein Antrag auf Protokollierung der Wortverweigerung ebenfalls zurückgewiesen.
Dieses Verhalten begründet aus Sicht einer objektiven Partei die Besorgnis, dass der Richter nicht mehr unvoreingenommen und neutral entscheidet. Es entsteht der Eindruck, dass mir bewusst die Möglichkeit zur Verteidigung bzw. zur Geltendmachung meiner Rechte genommen wurde.
Ich stelle daher den Antrag, den Richter [Name] wegen Besorgnis der Befangenheit abzulehnen.
[Ort, Datum]
[Unterschrift]
Hinweise:
- Unbedingt konkret begründen: Was genau hat der Richter getan oder unterlassen? Wann?
- Subjektives Empfinden reicht nicht aus – es muss ein objektiver Grund vorliegen, der Misstrauen in die Unparteilichkeit rechtfertigt.
- Sofort einreichen, sobald dir der Grund bekannt ist (Verzögerung = Unzulässigkeit).
- Während über den Antrag entschieden wird, darf der Richter keine weiteren Entscheidungen im Verfahren treffen (außer unaufschiebbare Maßnahmen).
Kann ich den Befangenheitsantrag kurz vor der Verhandlung dem Richter vorlegen? Dann muss erst über diesen Befangenheitsantrag entscheiden werden.
Der abgelehnte Richter darf nicht selbst über den Befangenheitsantrag entscheiden.
Das entscheidet das Gericht in anderer Besetzung (§?45 ZPO, §?27 StPO, je nach Verfahren).
Was passiert konkret, wenn du kurz vor der Verhandlung den Befangenheitsantrag stellst?
- Du kannst ihn unmittelbar vor Verhandlungsbeginn schriftlich übergeben oder zu Protokoll geben.
- Sobald der Antrag gestellt ist, darf der abgelehnte Richter nur noch unaufschiebbare Maßnahmen treffen – nicht aber verhandeln oder entscheiden.
- Die Verhandlung muss unterbrochen oder vertagt werden, bis das Gericht über den Befangenheitsantrag entschieden hat.
- Wenn der Richter trotzdem weitermacht, ist das ein Verfahrensverstoß – das kann das Urteil angreifbar machen (z.?B. durch Berufung oder Revision).
Vorgehensweise (empfohlen):
- Du bringst den Antrag schriftlich mit zur Verhandlung (zweifach, eine Kopie für dich).
- Vor Verhandlungsbeginn sagst du (wenn du das Wort bekommst; sicherer ist, den Antrag dem Richter vor der Eröffnung zu übergeben):
„Ich stelle einen Antrag auf Ablehnung des Richters wegen Besorgnis der Befangenheit gemäß §?42 ZPO / §?24 StPO. Ich bitte, diesen Antrag zur Gerichtsakte zu nehmen. Solange darüber nicht entschieden ist, darf das Verfahren nicht fortgesetzt werden.“
- Alternativ kannst du auch vor der Verhandlung bei der Geschäftsstelle einreichen (z.?B. 30 Minuten vorher).
Wichtig:
- Der Antrag darf nicht offensichtlich missbräuchlich oder „verschleppend“ sein – er muss konkret begründet sein.
- Wenn du ihn erst nach Beginn der Verhandlung stellst, kann dir unterstellt werden, du wolltest nur die Verhandlung verzögern. Daher: Unverzüglich vor Verhandlungsbeginn ist ideal.
Prozessbeobachter
Gehe nie alleine zu einer Gerichtsverhandlung. Dann hast du nämlich keinerlei Zeugen und der Richter kann mit dir machen was er will. Selbst wenn ein Justizangestellter Protokoll führt, wird er immer auf den Richter hören müssen. Es ist gut, mindestens drei Beobachter auf den Besucherplätzen zu wissen. Sind es Fremde und du brauchst sie eventuell als Zeugen, so vergesse nicht, sie nach ihren Kontaktdaten (Name, Adresse, Tel. Nr., E-Mail Adresse) zu fragen.
Vortrag
Bist du ohne Anwalt, solltest du dich gut für den Vortrag vorbereitet haben. Trete selbstbewusst, selbstsicher auf, spreche langsam, deutlich und verständlich. Du kannst ruhig ablesen.
Bist du der Beklagte, versuche auf die Argumente des Klägers aus den Schriftsätzen einzugehen.
Hast du einen Anwalt, kannst du ihm den Vortrag überlassen oder selbst vortragen. Der Anwalt ist nur für die rechtlichen Dinge zuständig, für die sachliche Seite kannst du sprechen – natürlich nur, wenn du willst.
Wenn du einen Anwalt hast, dann lass dir vorher seine Sicht zu dem Fall erläutern, und seine Vorgehensweise bei der Gerichtsverhandlung erklären und stimme dich so gut es geht mit ihm ab was und wie er vorträgt. Das ist oft nicht einfach und läuft dann meist doch wiederum anders.
Ein Gericht muss gestellte Anträge ausführen oder begründen, wenn sie nicht ausgeführt werden!
Ein Gericht darf einen gestellten Antrag in der Entscheidung nicht einfach umgehen – es darf ihn nicht einfach ignorieren. Das ist ein zentraler Bestandteil des rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) und des fairen Verfahrens.
Das bedeutet konkret:
1. Gericht muss den Antrag zur Kenntnis nehmen und prüfen
- Ob es sich um einen Beweisantrag, Befangenheitsantrag, Verfahrensantrag oder sonstigen Antrag handelt – das Gericht ist verpflichtet, sich damit auseinanderzusetzen.
- Es muss den Antrag annehmen, bewerten und im Urteil oder Beschluss begründet mitteilen, warum er stattgegeben oder abgelehnt wird.
2. Schweigen oder Ignorieren ist rechtswidrig
- Wenn ein Antrag überhaupt nicht berücksichtigt oder erwähnt wird, liegt eine Verletzung des rechtlichen Gehörs vor.
- Das kann ein Rechtsmittelgrund sein (z.?B. Berufung, Revision, Anhörungsrüge nach §?321a ZPO oder Verfassungsbeschwerde).
3. Ablehnung eines Antrags braucht Begründung
- Beispiel: Ein Beweisantrag darf nur abgelehnt werden, wenn z.?B.:
- die Tatsache unerheblich ist,
- das Beweismittel ungeeignet ist,
- der Antrag verspätet kam (§?296 ZPO).
- Diese Ablehnung muss im Urteil oder Protokoll begründet sein – sonst ist sie nicht wirksam.
Sonderfall: Formlose Anträge oder “Bitten”
- Nicht jeder formlos gesprochene Wunsch ist automatisch ein „Antrag“ im juristischen Sinne. Du solltest Anträge klar, präzise und rechtlich erkennbar als Antrag formulieren.
Beispiel für ein klaren Antrag:
„Ich beantrage, Zeugin X zu der Frage zu vernehmen, ob …“
oder:
„Ich stelle Antrag auf Akteneinsicht gemäß § …
Begründung: …….“
Wenn du glaubst, dass dein Antrag ignoriert wurde, kannst du dies protokollieren lassen oder schriftlich rügen – und bei Bedarf ein Rechtsmittel dagegen einlegen.
Für einen Antrag muss auch eine Begründung zum Antrag gegeben werden oder nicht unbedingt?
Ein Antrag muss in der Regel begründet werden – aber nicht immer zwingend.
Es kommt auf die Art des Antrags und das Verfahrensrecht an.
Unterscheidung: Antrag mit oder ohne Begründung
1. Anträge, die eine Begründung brauchen
In den meisten Fällen musst du darlegen, warum du den Antrag stellst. Ohne Begründung kann der Antrag als unzulässig oder unbeachtlich abgelehnt werden.
Beispiele:
- Beweisantrag (§ 244 StPO / § 373 ZPO): Du musst sagen, welche Tatsache bewiesen werden soll, mit welchem Mittel (z.?B. Zeuge) und warum es entscheidungserheblich ist.
- Befangenheitsantrag: Muss konkret begründet werden – bloße Behauptung der Parteilichkeit reicht nicht.
- Verfahrensanträge (z.?B. auf Unterbrechung, Aussetzung): Nur mit nachvollziehbarem Grund.
Ohne Begründung riskierst du, dass der Antrag als “ins Blaue hinein” gestellt oder unzulässig gewertet wird.
2. Anträge, die auch ohne Begründung zulässig sind
Manche Anträge musst du nicht begründen, weil sie dir gesetzlich zustehen.
Beispiele:
- Antrag auf Akteneinsicht (z.?B. nach § 147 StPO, § 29 VwVfG): Kein Begründungszwang, du hast einen Anspruch.
- Antrag auf mündliche Verhandlung im schriftlichen Verfahren (§ 128 ZPO): Du musst nur den Antrag stellen.
- Widerspruch oder Berufung: Die Begründung kann später nachgereicht werden (innerhalb der Frist), der eigentliche Antrag erfordert keine sofortige inhaltliche Begründung.
Empfehlung:
Auch wenn es nicht immer rechtlich zwingend ist – eine kurze, klare Begründung erhöht die Erfolgschancen erheblich. Denn das Gericht kann nur fundiert entscheiden, wenn es weiß, warum du etwas beantragst.
Zeugen
Anträge auf Zeugenbefragung werden aus meiner Erfahrung oft einfach ignoriert. Wenn das entscheidungsrelevant ist, solltest du im Protokoll oder Urteil darauf achten, dass dies begründet ist. Sonst wird dein rechtliches Gehör verletzt.
Um dem Nicht-Einladen von Zeugen durch das Gericht vorzubeugen kann man die Zeugen, sofern möglich, selbst mitbringen und in der Verhandlung auf den Antrag hinweisen oder den Antrag direkt stellen. Damit ist es für das Gericht schwerer, eine solche Zeugenvernehmung abzulehnen. Man sollte dabei jedoch eines im Auge behalten. Der Zeuge kann an der Verhandlung teilnehmen, wenn er in dieser Sache nicht beeinflusst wird. Sicherer kann es jedoch sein, wenn er nicht teilnimmt und draussen bis zum Aufrufen wartet.
Protokoll der Verhandlung
Stelle sicher, dass du das Protokoll der Verhandlung bekommst und es dem Verlauf der Verhandlung entspricht. Wie eingangs beschrieben, reagiere sofort. Wenn du Unstimmigkeiten feststellst oder Fragen hast, frage die KI was du tun kannst.
So viel für heute. Aber, du kannst das alles selbst in der KI erfragen.
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