Registrierung bis zum 6. November 2025
Liebe VgR-Mitglieder,
Der VgR hat aufgrund der Tatsache, dass über Jahre kein rechtmässiger Vorstand existierte, viele Mitglieder verloren, bzw. sie sind nicht mehr erreichbar. Wir müssen aber, zum einen für uns selbst und zum anderen für das Finanzamt wegen der angestrebten Gemeinnützigkeit, eine vollständige Mitgliederliste haben. Deshalb werden alle erreichbaren Mitglieder aufgefordert, sich mittels der beigefügten Beitrittserklärung neu zu registrieren und die Beitrittserklärung per E-Mail oder per Post an den VgR zurückzuschicken an:
vorstand-vgr@justizgeschaedigte.de oder per Post an:
VgR e.V., Messelweg 86, 60488 Frankfurt am Main
Wer die Beitrittserklärung nicht zurückschickt oder die Pflichtfelder in der Erklärung nicht ausfüllt, wird ab 1.1.2026 nicht weiter als Mitglied im VgR geführt und erhält keine Informationen. Ein Antrag auf Mitgliedschaft ist jederzeit möglich.
In der Zwischenzeit (25.1.2026) sind Beitrittserklärungen eingegangen. Diese werden bei der nächsten Mitgliederversammlung berücksichtigt. Wenn jedoch keine gültige Postanschrift vorliegt, kann nicht eingeladen werden.
Mitgliederversammlung 15.03.2026
Zwei kleinere Korrekturen in der Satzung in § 9 und § 10 wurden beschlossen.
Damit sollte die Satzung eingetragen werden.
Nach Eintragung wird die Gemeinnützigkeit ab 1.1.2027 gewährt.
– VgR-Satzung vom 15.03.2026 (beschlossen)
– Beitrittserklärung 9.11.2025
– Beitrittserklärung 9.11.2025 (WORD)
– Beitragsregelung 9.11.2025
– Datenschutzerklärung



