Aufruf an den außerordentlichen Bundesparteitag der SPD
in Dortmund am 25.6.2017

 

Liebe Teilnehmerin, lieber Teilnehmer,

wir bitten Sie sehr, sich auf diesem Bundesparteitag auch mit dem Zustand unserer Rechtsprechung, der dritten Gewalt, zu beschäftigen. Die ehemalige Präsidentin des Bundesverfassungsgericht, Frau Prof. Dr. Jutta Limbach, hat Anfang dieses Jahrhunderts erklärt, dass zur Demokratie auch Gerechtigkeit gehört. Dieser Forderung wird die Rechtsprechung häufig nicht gerecht. Der Rechtsanwalt Dr. Joachim Mehringer beklagt in seinem Leserbrief in der FAZ vom 31.1.2008 „erschreckende Zustände in der Justiz“. Der Richter i.R. Frank Fahsel berichtet in seinem Leserbrief in der SZ vom 9.4.2008, er habe während seiner Zeit als Richter am Landgericht Stuttgart von 1973 bis 2004 „ebenso unglaubliche wie unzählige vom System organisierte Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen erlebt, gegen die nicht an-zukommen war/ist, weil sie systemkonform sind.“ Diese unhaltbaren Missstände in der Rechtsprechung sind auch eine Gefahr für die Demokratie. Wer durch die Rechtsprechung um sein Recht gebracht wurde, verliert nicht nur sein Vertrauen in die Rechtsprechung, sondern auch in die Demokratie. Sie als Teilnehmer(in) sind deshalb dringend aufgerufen, den Zustand unserer Rechtsprechung auf diesem Parteitag zu erörtern und Beschlüsse für ihre gebotene, nötige Verbesserung zu fassen.

Tatsache ist, dass die Rechtsprechung fast jeglicher Kontrolle entbehrt. Auch für sie gilt: Unkontrollierte Macht korrumpiert. Aus diesem Grund ist es dringend nötig, den § 339 Strafgesetzbuch (Rechtsbeugung) im Sinne der Professoren Bemmann, Seebode und Spendel zu reformieren. Sie schlagen vor, auch die minder schwere Rechtsbeugung zu bestrafen, und zwar mit mindestens sechs Monaten Freiheitsstrafe (Zeitschrift für Rechtspolitik 1997, Seiten 307f). Des Weiteren ist dringend nötig, die Dienstaufsicht über die Richter(innen) (§ 26 Abs. 2 Deutsches Richtergesetz) von den Ge-richtspräsidenten auf einen von diesen unabhängigen Justizombudsmann, wie in Schweden, zu übertragen. Dies ist deshalb nötig, weil die Dienstaufsicht ihrer Verpflichtung, wie es § 26 Abs. 2 Dt. Richtergesetz gebietet, Vorhalt und Ermahnung auszusprechen, so gut wie nie nachkommt.

Wer in der Demokratie Macht ausübt, darf nur auf Zeit ernannt werden. Richter(innen) üben Macht aus. Es ist deshalb dringend geboten, die bisherige Praxis, Richter(innen) auf Lebenszeit zu ernennen, zu beenden und sie nur noch auf Zeit zu berufen. Die ehemalige Richterin am Bundesverfassungsgericht und am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, Renate Jaeger, tritt hierfür ein (Neue Justiz 1995, Seite 562, FAZ 18.9.2003) Sie als Teilnehmer(in) sind es den bedeutenden Rechtspolitikern der SPD (Gustav Radbruch, Adolf Arndt, Carlo Schmid, Richard Schmid, Gustav Heinemann, Rudolf Wassermann, Werner Holtfort, Dieter Posser) schuldig, sich ebenso wie diese für die Verbesserung der Rechtsprechung einzusetzen. Da-zu bietet dieser Parteitag die Gelegenheit. Nutzen Sie sie!

ViSdP.: Horst Trieflinger, Vors., Röderbergweg 34, 60314 Frankfurt a.M.

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