Aufruf an den 6. Parteitag der Partei DIE LINKE
in Leipzig vom 8.-10.6.2018

25. Mai 2018

Liebe Teilnehmerin, lieber Teilnehmer,

wir bitten Sie sehr, sich auf diesem Parteitag auch mit dem Zustand unserer Rechtsprechung, der dritten Gewalt, zu beschäftigen. Die ehemalige Präsidentin des Bundesverfassungsgericht, Frau Prof. Dr. Jutta Limbach, hat Anfang dieses Jahrhunderts erklärt, dass zur Demokratie auch Gerechtigkeit gehört. Dieser Forderung wird die Rechtsprechung häufig nicht gerecht. Der Rechtsanwalt Dr. Joachim Mehringer, Heidelberg, beklagt in seinem Leserbrief in der FAZ vom 31.1.2008 „erschreckende Zustände in der Justiz“. Der Richter i.R. Frank Fahsel berichtet in seinem Leserbrief in der SZ vom 9.4.2008, er habe während seiner Zeit als Richter am Landgericht Stuttgart von 1973 bis 2004 „ebenso unglaubliche wie unzählige vom System organisierte Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen erlebt, gegen die nicht anzukommen war/ist, weil sie systemkonform sind.“ Diese unhaltbaren Missstände der Rechtsprechung sind eine Gefahr für die Demokratie. Wer durch die Rechtsprechung um sein Recht gebracht wurde, verliert nicht nur sein Vertrauen in die Rechtsprechung, sondern auch in die Demokratie. Sie als Teilnehmer(in) sind deshalb dringend aufgerufen, den Zustand unserer Rechtsprechung auf diesem Parteitag zu erörtern und Schlussfolgerungen für ihre Verbesserung zu ziehen.

Tatsache ist, dass die Rechtsprechung fast jeglicher Kontrolle entbehrt. Auch für sie gilt: Unkontrollierte Macht korrumpiert. Aus diesem Grund ist es dringend nötig, den § 339 Strafgesetzbuch (Rechtsbeugung) im Sinne der Professoren Bemmann, Seebode und Spendel zu reformieren. Sie schlagen vor, auch die minder schwere Rechtsbeugung zu bestrafen, und zwar mit mindestens sechs Monaten Freiheitsstrafe (Zeitschrift für Rechtspolitik 1997, 307f). Des Weiteren ist dringend nötig, die Dienstaufsicht über die Richter (§ 26 Abs. 2 Dt. Richtergesetz) von den Gerichtspräsidenten auf einen von diesen unabhängigen Justizombudsmann, wie in Schweden, zu übertragen. Dies ist deshalb nötig, weil die Dienstaufsicht ihrer Verpflichtung, auf Beschwerde einer Partei hin wegen eines rechtsfehlerhaften Urteils Vorhalt und Ermahnung (§ 26 Abs. 2 Deutsches Richtergesetz) auszusprechen, so gut wie nie nachkommt.

Wer in der Demokratie Macht ausübt, darf nur auf Zeit ernannt werden. Richter(innen) üben Macht aus. Es ist deshalb dringend geboten, die bisherige Praxis, Richter(innen) auf Lebenszeit zu ernennen, zu beenden und sie nur noch auf Zeit zu berufen. Die ehemalige Richterin am Bundesverfassungsgericht und am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, Renate Jaeger, tritt hierfür ein (Neue Justiz 1995, Seite 562; FAZ vom 18.9. 2003). Sie als Teilnehmer(in) einer jungen Partei sind besonders berufen, sich für die Verbesserung der Rechtsprechung einzusetzen. Dazu bietet dieser Parteitag die passende Möglichkeit. Nutzen Sie sie!

ViSdP.: Dr. K.P. Völkl, Vorsitzender

Die folgenden Aufrufe wurden durch Mitglieder des Vereins gegen Rechtsmißbrauch e.V. an die Teilnehmer/Teilnehmerinnen der Parteitage verteilt:

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